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Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Befund

Als psychologischer Befund wird die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse einer psychologischen Untersuchung bezeichnet und dies im Zusammenhang bzw. aufgrund einer konkreten Fragestellung bzw. Verdachtsdiagnose. Ein Befund ist rein deskriptiv abgefasst und muss auch für Nichtpsychologen verständlich sein. Im Gesundheitswesen werden Befunde als Hinweise und Entscheidungshilfe für gesundheitsbezogene Maßnahmen herangezogen. Aus der Sicht des Juristen ist ein Befund das Ergebnis von Tatsachenfeststellungen auf Experten- bzw. Sachverständigenniveau.

Als psychologisches Gutachten wird die umfassende Beantwortung einer präzisen gutachterlichen Fragestellung durch einen psychologischen Sachverständigen bezeichnet. Es geht nämlich um die Antwort eines psychologischen Experten (bzw. Gutachters) auf eine Frage, zu der er aufgrund seines Fachwissens, seiner Erfahrung und des aktuellen Forschungsstandes (bzw. des Befundes) Stellung nimmt, d.h. es beinhaltet eine Interpretation der Ergebnisse (bzw. des Befundes) sowie Schlussfolgerungen inklusive Behandlungsvorschläge. Diese Stellungnahme wird vom Auftraggeber (z.B. ein Gericht) als Grundlage für Entscheidungen (z.B. Schuldigkeitsurteil, Fortsetzung einer Behandlung) in verschiedenen Bereichen herangezogen. Aus der Sicht des Juristen zieht ein Gutachten aus dem Befund Folgerungen. Daher besteht das Gutachten aus:

  • Tatsachenfeststellungen (der Befund)
  • Gezogene Folgerungen (z.B. Behandlungsvorschläge)

Der Begriff Diagnose besitzt juridisch gesehen keinen besonderen rechtlichen Inhalt, sondern ist eine Sonderform des Gutachtens.

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