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Substanz-Abhängigkeit vs schädlichen Gebrauch

Laut der ICD-10 (eine weltweit anerkannte Diagnoseklassifikationssystem der Medizin) müssen zur Diagnose des Abhängigkeitssyndroms mindestens drei der folgenden Kriterien innerhalb eines Jahres gemeinsam erfüllt werden
  • Zwanghaftes bzw. übermächtiges Verlangen noch Substanzkonsum
  • Konsum im Übermaß, d.h. der Betroffene kann nicht mehr aufhören
  • Körperliche Entzugssymptome, z.B. schwitzen, zittern
  • Immer größere Mengen der Substanz werden benötigt, damit Wirkung eintritt
  • Ein immer größere Zeitaufwand wird von dem Betroffenen in der Substanz investiert: zur Beschaffung, zum Konsumieren und sich von der Nachwirkungen (Kater, „Come-Down“) zu erholen
  • Betroffene setzt Gebrauch der Substanz fort, obwohl er weiß, dass es schädliche Konsequenzen gibt, bzw. trotz schon eingetretenen schädlichen Folgen
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird schädlicher Gebrauch definiert als der fortlaufende Gebrauch einer Substanz, nachdem schädliche Folgen (z.B. Zellschäden, psychische Störung, Leberschaden) bereits eingetreten sind. D.h. Der Gebrauch der Substanz ist unangemessen und durch eine überhöhte Dosierung (ohne medizinische Notwendigkeit) gekennzeichnet und bringt als Folge körperliche Probleme mit. D.h. es ist möglich einer Substanz abhängig zu sein, ohne dass schädlicher Gebrauch stattgefunden hat. Schädlicher Gebrauch ist oft eine Verhaltensweise, die sich als Teil eines Abhängigkeitssyndroms ausartet. Schädlicher Gebrauch ist auch ohne eine Abhängigkeit möglich, z.B. so viel Alkohol trinken, dass der Magen im Spital ausgeleert werden muss. Schädlicher Gebrauch hat früher „Abusus“ oder „Missbrauch“ geheißen.
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