Prozessverlauf des Erstgespräches

Joining

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Das Hauptziel des Erstgespräches ist die Bindungsgenerierung (dies wird oft als Joining bezeichnet). Dies erfolgt durch Empathie, Validierung (so wie du bist, ist ok so), Ressourcenorientierung und Kooperationsfokus. Es soll in der Regel keine große Interventionen bis höchstens Ende des Erstgespräches passieren, da man vorsichtig sein soll, die subjektiven Erklärungen von KlientInnen nicht frühzeitig umzukrempeln, d.h. es dient der Kooperation. Wichtig ist es auch in diesem Sinne KlientInnen aktiv abzuholen, wo sie gerade stehen. Systemiker sprechen hier über Konzepte wie Enpowerment, Ko-Kreation und Co-Authorship. Umso mehr gelingt es der PsychotherapeutIn KlientInnen in der Gestaltung des Therapieprozesses einzubinden, um so mehr werden sie gestärkt.

Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ist KlientInnen klarzumachen, dass ein Ziel des Erstgespräches festzustellen ist, ob sie sich wohl und gut aufgehoben mit der TherapeutIn fühlen. Wenn die TherapeutIn bzw. die therapeutische Methode nicht passen, gehört es zur Professionalität dazu, KlientInnen eine Weiterempfehlung abzugeben.
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Kontextklärung

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In der systemischen Therapie ist das zweite Hauptziel des Erstgespräches die Kontextklärung. Zu der Kontextklärung gehören
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Diese Überschriften sind keineswegs als abgegrenzte Themen mit einer fixen Reihenfolge zu sehen. Es wird sich wahrscheinlich ergeben, dass die TherapeutIn mit dem Arbeitskontext anfangen wird, aber ob dann die Problembeschreibung oder den Lebenskontext zuerst erkundet wird, bleibt der Situation und der TherapeutIn überlassen.
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Ziel- und Auftragsklärung

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Ist der Kontext schon geklärt, so kann die PsychotherapeutIn mit der Zielklärung anfangen, wobei hier zu merken ist, dass dies kein lineares Prozess ist und es oft notwendig ist, immer wieder auf die Kontextklärung zurückzukommen, z.B. wenn sich KlientInnen noch nicht genug in ihrer Problematik verstanden fühlen. Es entwickelt sich dann oft ein „hin und her Springen“ zwischen Ziel und Problembeschreibung, die als wichtige Feedbackschleife für das Psychotherapieprozess verstanden werden kann.

Eng verknüpft mit der Zielklärung ist die Abholung des Auftrages von KlientInnen. Damit wird nicht nur gemeint, dass das Erlaubnis an einem gegebenen Ziel zu arbeiten, unbedingt von KlientInnen zu holen ist (wichtig wegen der Wertschätzung und Stärkung der Selbstwirksamkeit von KlientInnen), sondern auch, dass man herausarbeitet, welche Schritte notwendig sind, damit das Ziel erreicht werden kann. Beispielfragen hier könnten sein:
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  • „Damit x geschieht und das Ziel dienlich ist, auf was müssten wir hier achten?“. Beispielantworten: „ich muss besser nein sagen können“; „ich muss Anerkennung besser nehmen können“

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  • „Was müsste hier passieren, damit Sie zum Ziel hinkommen?“

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  • „Welche Fähigkeiten und Ressourcen brauchen Sie, um x zu erreichen?“

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  • „Woran würden Sie erkennen, dass Sie ihr Ziel x erreicht haben?“

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Sitzungspause und Reflecting Team

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Systemische PsychotherapeutInnen setzen öfters als Einleitung zum letzten Abschnitt der Sitzung bzw. als Stundebeendigungsritual ein Reflecting Team und/oder eine Sitzungspause ein. Dies erfolgt ca. 10 bis 15 Minuten vor dem Ende der Stunde. Beide geben der PsychotherapeutIn die Möglichkeit über das Gespräch zu reflektieren und KlientInnen einen überlegten Feedback zu geben. In der Regel, falls die Psychotherapeutn beide eine Sitzungspause und Reflecting-Team -Einsatz zu Nütze machen möchte, kommt erst die Pause und dann das Reflecting-Team. Eine Sitzungspause kann 4 bis 5 Minuten dauern aber auch länger bei einer komplexen Entscheidung, z.B. bei der Fragestellung, wie man KlientInnen überzeugen kann, dass sie sich an die Psychiatrie wenden sollen.

Ein Pause kann man beispielsweise wie folgend einführen:

„damit ich eine fundierte Aussage über ihre Situation machen kann, möchte ich kurz über das, was Sie mir erzählt haben, überlegen.“

Nach der Sitzungspause und/oder Reflectingteam-Einsatz und Feedbackrunde von den KlientInnen, wird als Nächste meistens die Sitzung von der PsychotherapeutIn zusammengefasst. Dabei werden für die Psychotherapeutin wichtige Punkte erwähnt, es werden Komplimente gemacht und zu der Kontraktabwicklung wird überleitet.
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Kontraktabwicklung

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Hier soll erfragt werden, ob sich der Klient wohl fühlt und ob er jetzt eine Entscheidung für ihn zumutbar wäre, ob er mit der Therapie weitermachen möchte. Beispiele:
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  • „Wie geht es Ihnen im Augenblick am Ende unseres Gespräches?“

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  • „Ist Ihre Entscheidung schon gefallen, ob Sie sich hier wohl fühlen und ob wir unsere Gespräche weiterführen sollen?“

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  • „Wissen Sie schon, ob diese Gespräche für Sie hilfreich sind und ob es hier gut paßt?“

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Diese Fragestellung ist ein guter Indikator für wie gelungen die Bindung ist. Wenn sich hier KlientInnen zögern, dann kann es angeboten werden, dass sie ihre Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt telefonisch vermitteln können. In diesem Fall ist es auch gut für die Kontinuität des Therapiesystems, wenn man sie darum bittet, er sich innerhalb einer Woche diese Entscheidung mitzuteilen.

Wenn man merkt, dass hier (oder zu einem anderen jeweiligen) Zeitpunkt, dass sich der Klient nicht wohl fühlt, z.B. es sind Anzeichen von Gereiztheit, Ärger, Wut oder Frust, und man hat die Vermutung, dass dieses Unbehagen mit der Persönlichkeit der PsychotherapeutIn eventuell zurückzuführen ist, dann kann und soll dies angesprochen werden. Ein Beispiel:

„kann es sein, dass Sie sich über mich oder meine Fragen ärgerlich sind? ……. Was ist es was es für Sie schwierig mit mir macht?“

Es kann auch sein, dass es notwendig ist, einen Überweisungsvorschlag zu machen. Es soll dann auf jeden Fall eine wertschätzende Verabschiedung geben.

In diesem Teil des Gespräches finden auch Entscheidungen zum Setting statt, wie etwa abwechselnd Paar- und Einzeltherapie, sowie Therapiedauer. Manche Therapeuten schlagen im Sinne Letzterem vor, ein vorläufiges Rahmenangebot von zum Beispiel 5 bis 10 Gespräche anzubieten, mit der Ankündigung, dass nachdem dieses Kontingent konsumiert wurde, es gemeinsam geschaut werden kann, wie hilfreich die Gespräche bis zu diesem Zeitpunkt waren und ob und wie viel KlientInnen nachher brauchen werden.

Der Abstand der Therapie soll hier auch erwähnt werden. Hier ist wichtig über die Akutheit des Problems sowie die vorhandenen Ressourcen des Klienten in Betracht zu ziehen. Zwei bis drei Wochen ist ein guter Abstand in der Regel aber bei akuten Problemen (zum Beispiel Suizidgedanken) kann und soll dieser Abstand kurzer sein, z.B. wöchentlich oder sogar kurzer bis sich der Zustand stabilisiert hat. Falls man unsicher ist, dass kann auch ein flexibler Abstand wie, z.B. am Anfang jede zwei Wochen und dann zu schauen, wie der Bedarf ist, angeboten werden.

Die Sitzungsdauer soll erwähnt werden. Diese ist in der Regel 45 Minuten bis eine Stunde sein. Manche Therapeuten mögen allerdings für Paare und Familien anderthalb Stunden (d.h. eine Doppelsitzung) vorschreiben. Falls noch nicht erwähnt, soll auch die finanzielle Regelung sowie andere explizite Regel, wie die Terminabsageregelung angesprochen werden. Letztere wird von vielen TherapeutInnen als spätestens 48 Stunden im Voraus ausgegeben und viele bestehen auch darauf, dass KlientInnen trotzdem die Sitzung bezahlen, wenn sie nicht zeitig absagen.
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Stundenabschluss

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Am Ende des Erstgepräches soll eine wertschätzende Verabschiedung stattfinden. Hier wird es von der TherapeutIn zusammengefasst, wobei der Fokus auf konstruktive Eindrücke, Ressourcen und Motivation gerichtet wird, z.B.
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  • „Es hat mich tief beeindruckt, dass Sie so entschlossen sind, sich nicht länger von den Wutanfällen herumkommandieren zu lassen….. dass Sie Ihr Leben bestimmen möchten und nicht die Wut“

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  • „Ich möchte Ihnen meine Hochachtung aussprechen, dass Sie x,y,z so gut gemeistert haben“

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  • „Ich erlebe an Ihnen einen Menschen, der gerlernt hat, mit schmerzlichen und bitterlichen Erfahrungen umzugehen“

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Es können auch unterschiedserzeugende Kommentare eingeführt werden, z.B. „es hat schon Zeiten gegeben, wo es Ihnen gelungen ist, x zu machen“. Hier ist auch die Stelle für Anregungen und Hausaufgaben, z.B.
„Ich möchte Ihnen eine Anregung mit geben. Mein Eindruck ist…. und es wäre gut, wenn Sie bis zum nächsten Mal x tun/ausprobieren“
Hausaufgaben können Beobachtungsaufgaben, so-tun-als-ob Experimente, oder Verhaltensaufgaben sein.

Am Ende, sollte die Entscheidung gefallen sein, mit der Therapie weiterzumachen, einen konkreten Termin ausgemacht werden.